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Amtsgericht Aachen — 32 Ls 11 Js 736/97 312/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-03-10
Aktenzeichen: 32 Ls 11 Js 736/97 312/97
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:1998:0310.32LS11JS736.97.31.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Die Angeklagten sind des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, der Angeklagte M in Tateinheit hierzu mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln schuldig.
Es werden verurteilt:
Der Angeklagte B zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten,
der Angeklagte M zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Dem Angeklagten B wird die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten B vor Ablauf von 4 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen.
§§ 1, 3, 29 Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BtMG, 52, 69, 69 a StGB.
Palavras-chave
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