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Amtsgericht Aachen — 10 C 586/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-11
Aktenzeichen: 10 C 586/03
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2003:1111.10C586.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 10
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, den Haustürbereich des Hauses B2, ####1 B, mittels einer Video-Überwachungskamera zu überwa-chen und mit der Kamera Bilder vom Kläger ohne dessen Zustimmung aufzunehmen sowie einen einer Video-Überwachungskamera ähnlich sehenden Gegenstand auf den vorgenannten Haustürbereich zu richten.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.750 EUR vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
video surveillanceprivacyinjunctionpersonality rights