Texto completo
Amtsgericht Aachen — 8 C 231/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-14
Aktenzeichen: 8 C 231/04
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2004:1014.8C231.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
-
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 462,50 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen seit dem 10.05.2004 zu zahlen und die Klägerin hinsichtlich der Sachverständigenkosten in Höhe eines Betrages von 98,02 Euro gegenüber dem Anspruch des Sachverständigen T, O-K-Straße 3b in ####1 K (Rechnung vom 15.04.2004) freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
-
Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 50% und die Beklagten als Gesamtschuldner 50% zu tragen.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
civil liabilitydamagesexpert costsinterestcost allocation