Amtsgericht Aachen — 222 F 226/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-21
Aktenzeichen: 222 F 226/16
ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2017:0221.222F226.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet,
Auskunft zu seinem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, aus eventueller Geschäftsführertätigkeit, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitaleinkünften, Auskunft für die entsprechenden Einkommen in den letzten 3 Kalenderjahren, zu erteilen.
Die Auskünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind zu erteilen durch Überlassung systematischer, verständlicher und lückenloser schriftlicher Zusammenstellung best einer Aufstellung der geleisteten Steuerzahlungen einschließlich etwaiger Nachzahlungen, Steuervorauszahlungen und etwaig erhaltener Steuererstattungen unter Vorlage der
a) Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzerläuterungen für die letzen drei Kalenderjahre
b) der zugrunde liegenden Summen- und Saldenlisten für diese Jahre,
c) eines vollständigen Auszuges über die Sachkonten, Bewirtungskosten, Reisekosten, Raummieten, Löhne und Gehälter für diese Jahre
d) der Steuerbescheide und Steuererklärungen für diese Jahre
sowie über sein Vermögen zum Stichtag 07.11.2014, durch ein Bestandsverzeichnis und Vorlage entsprechender Belege
Die Kostenentscheidung bleibt einer Schlussentscheidung vorbehalten.