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Amtsgericht Eschweiler — 18 C 329/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-11
Aktenzeichen: 18 C 329/94
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:1996:1011.18C329.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: BGB §823; BGB §847; BGB §831
Leitsätze
Haftung auf Schmerzensgeld aus Organisationsverschulden der Leitung einer unfallchirurgischen Abteilung
Tenor
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- Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld von 8.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. September 1994 zu zahlen.
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- Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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- Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 20 %, die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch 80 %.
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- Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
organizational negligencemedical liabilitypain and sufferingjoint and several liability