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Amtsgericht Eschweiler — 23 C 146/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-14
Aktenzeichen: 23 C 146/08
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2011:0414.23C146.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Normen: AKB §7 Abs.5; StGB § 142; VVG § 28 Abs.3
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichtes Eschweiler vom 10.12.2009 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 2.175,83 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2007 sowie weitere 3,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagten werden auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
Palavras-chave
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