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Amtsgericht Brühl — 35 F 300/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-01-07
Aktenzeichen: 35 F 300/08
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2011:0107.35F300.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 35
Tenor
Der Antragsgegnerin wird unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Dr. T aus L zu den Bedingungen eines/einer im Bezirk des hiesigen Gerichts niedergelassenen Rechtsanwalts/Rechtsanwältin für die Ehesache und die Folgesache Versorgungsausgleich Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe vom 10.11.2010 zurückgewiesen.
Palavras-chave
procedural cost assistancedivorcepension equalizationappointed counsel