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Amtsgericht Brühl — 64 XIV(B) 11/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-14
Aktenzeichen: 64 XIV(B) 11/16
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2016:0614.64XIV.B11.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 64
Tenor
Der Beschwerde vom 24.5.2016 (Eingang 27.5.2016) gegen die Anordnung der Sicherungshaft vom 11.5.2016 wird nur insoweit abgeholfen, dass die Abschiebehaft maximal bis zum 6.7.2016 dauern darf. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Sache wird dem Landgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
Palavras-chave
deportation detentionimmigration detentiondetention durationappeal