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Amtsgericht Bonn — 106 C 269/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-01
Aktenzeichen: 106 C 269/15
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2016:0301.106C269.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 106. Zivilabteilung
Normen: BGB §§ 780, 781, 821, 138 Abs. 1
Leitsätze
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Die Überlassung eines demokratisch legitimerten Stadtratsmandats an einen Dritten gegen finanzielle Zuwendung ist sittenwidrig und damit nichtig
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Ist der Rechtsgrund eines abstrakten Schuldanerkenntnisses nichtig, kann diesem die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung entgegengehalten werden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Palavras-chave
public policycity council mandateabstract acknowledgment of debtunjust enrichment