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Amtsgericht Bonn — 27 C 178/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-04
Aktenzeichen: 27 C 178/15
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2016:0504.27C178.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilabteilung
Normen: WEG § 21 Abs. 3
Leitsätze
Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die darauf beziehende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft gegen frühere Beiratsmitglieder keine Aussicht auf Erfolg hat.
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Palavras-chave
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