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Amtsgericht Bonn — 27 C 160/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-22
Aktenzeichen: 27 C 160/15
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2016:0722.27C160.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilabteilung
Normen: WEG §§ 12 Abs. 3, 26 Abs. 1 Satz 4
Leitsätze
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Liegen der Eigentümerversammlung 3 aussagekräftige Alternativangebote zur Wahl eines Verwalters vor, ist es unschädlich, wenn ein Angebot am Versammlungstag zurückgenommen wird.
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Hinsichtlich der Berechtigung zur Teilnahme an der Eigentümerversammlung und des Stimmrechts ist allein auf die Umschreibung im Grundbuch abzustellen um Rechtsklarheit auch für den Verwalter und die Miteigentümer herzustellen.
Tenor
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Das Versäumnisurteil vom 18.03.2016 wird aufrecht erhalten, wobei sich seine Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
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Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Palavras-chave
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