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Amtsgericht Bonn — 27 C 136/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-09-06
Aktenzeichen: 27 C 136/16
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2017:0906.27C136.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilabteilung
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, eine Vermietung/Untervermietung und/oder Nutzungsüberlassung der in seinem Eigentum stehenden Wohnung Nr. 55 der Teilungserklärung, B-Straße ##, ##### C an Dritte ohne vorherige Zustimmung der Klägerin oder deren Verwalterin vorzunehmen.
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Dem Beklagten wird weiterhin angedroht, ihn für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das vorstehende Verbot zu Ziffer. 1 zur Zahlung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise zu Ordnungshaft oder unmittelbar zu Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu verurteilen.
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Der Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an die Klägerin 12.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2016 zu zahlen.
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Der Beklagte wird zudem verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 571,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.09.2016 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
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