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Amtsgericht Bonn — 27 C 111/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-25
Aktenzeichen: 27 C 111/17
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2018:0125.27C111.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilabteilung
Normen: WEG §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3; BGB 1004 Abs. 1
Leitsätze
Bei der gebotenen typisierenden Betrachtung führt eine Kindertagespflege mit lediglich zwei bis drei Tagespflegekindern nicht zu größeren Beeinträchtigungen der Miteigentümer.
Tenor
Der in der Eigentümerversammlung der WEG F-C-Str. ##, ##, J-Straße #-#, J1-Straße #, #, # in C vom 14.06.2017 unter TOP 7a) gefasste Beschluss (Widerruf Erlaubnis zur Kindertagespflege und Aufforderung zur Betriebseinstellung) wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
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