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Amtsgericht Bochum — 40 C 325/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-21
Aktenzeichen: 40 C 325/13
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2014:1021.40C325.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 535,58 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2013 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 43,31 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagten zu 56 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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