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Amtsgericht Bottrop — 11 C 162/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-03
Aktenzeichen: 11 C 162/13
ECLI: ECLI:DE:AGBOT:2014:0403.11C162.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung 11
Normen: § 823 Abs. 1 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.351,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.12.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 359,50 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 30%, die Beklagte
tragen 70%..
Dieses Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
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