Texto completo
Amtsgericht Coesfeld — 4 C 157/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-19
Aktenzeichen: 4 C 157/17
ECLI: ECLI:DE:AGCOE1:2018:0619.4C157.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: BGB §535; 556
Leitsätze
Die Kosten für die "Miete/Wart. Rauchmeld." sind nicht erstattungsfähig. Umlagefähig sind allenfalls solche Kosten, die zur Überprüfung von Beschädigungen und Funktionen dienen.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 213,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 06.07.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 58 % und die Beklagte 42 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO)
Palavras-chave
residential tenancyoperating costssmoke detectorscost allocation