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Amtsgericht Düsseldorf — 50 C 11933/01 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-23
Aktenzeichen: 50 C 11933/01
ECLI: ECLI:DE:AGD:2002:0523.50C11933.01.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 18. April 2002
durch den Richter am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 386,23 EUR nebst 5 % Zin-sen über den Basiszinssatz nach § 1 DÜG aus 4.328,28 EUR für die Zeit vom 15.08. bis zum 21.09.2001 und aus 386,23 EUR seit dem 22.09.2001 zu zahlen.
Die Klägerin hat 10 % und die Beklagte hat 90 % der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Auf die Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Satz 1 ZPO ver-zichtet.
Palavras-chave
payment claiminterestlitigation costsprovisional enforceability