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Amtsgericht Düsseldorf — 41 C 14530/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-28
Aktenzeichen: 41 C 14530/02
ECLI: ECLI:DE:AGD:2005:0128.41C14530.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 3.12.2004
durch die Richterin am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 604,36 € nebst 6,00 € vor-gerichtliche Mahnkosten und fünf Prozentpunkten Zinsen über dem
Basiszinssatz seit dem 28.7.2002 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 48 %, die Klägerin zu 52 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Palavras-chave
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