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Amtsgericht Düsseldorf — 232 C 3487/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 232 C 3487/07
ECLI: ECLI:DE:AGD:2008:0312.232C3487.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren auf der Grundlage der bis zum 12.02.2008 eingereichten Schriftsätze am 12.03.2008
durch den Richter X
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 750 EUR nebst jährlichen Zinsen in
Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 250 EUR seit
dem 15.08.2006 und aus 500 EUR seit dem 21.11.2007 zu zahlen; im Übrigen
wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die
Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf
Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu
vollsteckenden Betrages leistet.
Palavras-chave
payment claiminterestlitigation costsprovisional enforcement