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Amtsgericht Düsseldorf — 231 C 12182/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-25
Aktenzeichen: 231 C 12182/09
ECLI: ECLI:DE:AGD:2010:0125.231C12182.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im schriftlichen Verfahren gemäß § 128 Abs. 2 ZPO
aufgrund des Sach- und Streitstandes
der bis zum 21. Dezember 2009 eingereichten Schriftsätze
durch die Richterin am Amtsgericht L
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in Höhe eines Restbetrages von 2.803,06 € aus der Kostennote der Rechtsanwälte F und Kollegen vom 02.09.2009 durch Zahlung an die Rechtsanwälte F pp. freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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