Amtsgericht Düsseldorf — 47 C 441/15 — Sonstige
Entscheidungsdatum: 2017-04-06
Aktenzeichen: 47 C 441/15
ECLI: ECLI:DE:AGD:2017:0406.47C441.15.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: Abteilung 47
Tenor
1.)
Die Parteien sind sich darüber einig, dass für die steuerberatenden Tätigkeiten der Klägerin gegenüber den Beklagten aus den Verfahren vor dem Amtsgericht Düsseldorf, XX C XXX/XX, XX C XXX/XX und XX C XXX/XX, aus den streitgegenständlichen Rechnungen ein Honoraranspruch in Höhe von insgesamt 6.000,00 EUR zusteht.
2.)
Dieser Anspruch ist erst fällig mit Rechtskraft der Entscheidung aus dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: XX O XXX/XX.
3.)
Damit sind alle klägerischen Ansprüche aus den streitgegenständlichen Rechnungen der drei oben genannten amtsgerichtlichen Verfahren erledigt. Klarstellend wird festgehalten, dass dies auch insoweit gilt, als die klägerische GbR nun in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft auftritt.
4.)
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die von der Beklagten (J GmbH) vor dem Landgericht in dem oben genannten Verfahren geltend gemachten Schadenersatzansprüche davon unberührt bleiben.
5.)
Mit diesem Vergleich sind die Verfahren vor dem AG Düsseldorf mit den Aktenzeichen XX C XXX/XX, XX C XXX/XX und XX C XXX/XX erledigt.
6.)
Die J GmbH tritt diesem Vergleich bei.
7.)
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches tragen die Parteien jeweils zu 50%.
8.)
Die Parteien verpflichten sich, in dem Verfahren XX C XXX/XX jeweils nach Ablauf der hiesigen Widerrufsfrist ohne Ausübung des Widerrufsrechts binnen drei Wochen nach Ablauf der Widerrufsfrist, Erledigungserklärungen abzugeben.
9.)
Die in diesem Vergleich getroffene Kostenregelung hat auch in dem Verfahren
XX C XXX/XX Gültigkeit.
10.)
Die Beklagtenseite erhält Gelegenheit zum Widerruf dieses Vergleiches bis zum 27.04.2017 (Eingang bei Gericht).