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Amtsgericht Düsseldorf — 22 C 136/17 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-18
Aktenzeichen: 22 C 136/17
ECLI: ECLI:DE:AGD:2018:0118.22C136.17.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Abteilung 22
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO
ohne mündliche Verhandlung am 18.01.2018
durch den Richter am Amtsgericht N
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über den logischen Aufbau der automatisierten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Bezug auf den Versand der Mahnungen und die Beantragung von Mahnbescheiden gegen den Kläger aufgrund von Forderungen der damaligen I GmbH gemäß deren Rechnungen vom 06.03.2010 bis 08.01.2011.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 21 % und der Beklagten zu 79 % auferlegt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der beklagten Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
Palavras-chave
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