Amtsgericht Dortmund, 2010-06-15, 425 C 142/10

425 C 142/10Tribunal de Primeira Instância15 de jun. de 2010

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Amtsgericht Dortmund — 425 C 142/10 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-15

Aktenzeichen: 425 C 142/10

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2010:0615.425C142.10.00

Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger 78,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.1.2010 zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen; die Widerklage in Höhe von 400,- als zurzeit nicht fällig.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 77% und die Beklagte zu 23%

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils gegen sie aus dieser Entscheidung zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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