Amtsgericht Essen, 2007-08-24, 20 C 153/07

20 C 153/07Tribunal de Primeira Instância24 de ago. de 2007

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Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren erhält keine Feststellungs- und Verwertungspauschale bei Einzug der pfändbaren Einkommensbestandteile des Schuldners, die an die Bank abgetreten sind.

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Amtsgericht Essen — 20 C 153/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-24

Aktenzeichen: 20 C 153/07

ECLI: ECLI:DE:AGE1:2007:0824.20C153.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 20

Normen: InsO §§ 313 Abs. 3; 170, 171.

Leitsätze

Der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren erhält keine Feststellungs- und Verwertungspauschale bei Einzug der pfändbaren Einkommensbestandteile des Schuldners, die an die Bank abgetreten sind.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 774,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach BGB seit dem 07.11.06 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch darf der Beklagte die Zwangsvollstre-ckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe von 110 % des jeweils beitreibbaren Betrages geleistet hat.

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