Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, 2015-07-10, 9 C 343/12

9 C 343/12Tribunal de Primeira Instância10 de jul. de 2015

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Regest

Anforderungen bei der Verengung einer Fahrbahn durch geparkte Fahrzeuge beim Einbiegen und Gegenverkehr

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Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer — 9 C 343/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-10

Aktenzeichen: 9 C 343/12

ECLI: ECLI:DE:AGGE2:2015:0710.9C343.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung 9

Normen: §§ 17, 18 StVG,

Leitsätze

Anforderungen bei der Verengung einer Fahrbahn durch geparkte Fahrzeuge beim Einbiegen und Gegenverkehr

Tenor

I.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 531,79 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.05.2012.

II.

Die Beklagten werden weiter gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von den ihm entstandenen Anwaltsgebühren in Höhe von 70,78 Euro freizustellen.

III.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

IV.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 85% zu tragen und die Beklagten als Gesamtschuldner 15%.

V.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

VI.

Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung abzuwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

VII.

Streitwert: 4.466,88 Euro.

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