Amtsgericht Hagen, 2012-07-09, 10 C 187/12

10 C 187/12Tribunal de Primeira Instância9 de jul. de 2012

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Regest

Die personensorgeberechtigte Kindesmutter kann von der - angeblich - eine Taufe eigenmächtig vollziehenden Großmutter den Widerruf der Taufanzeige gegenüber der örtlichen Kirchengemeinde und dem Pfarrer verlangen. Die Mitteilung der - angeblichen - Taufhandlung erstmals nach 8 Jahren ist verwirkt. Jedenfalls ist der Widerrurf als Folgenbeseitigung (Schadensersatz-) Anspruch wegen Eingriff in das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Mutter des Kindes gerechtfertigt und auch von der Kirche zu beachten

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Amtsgericht Hagen — 10 C 187/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-09

Aktenzeichen: 10 C 187/12

ECLI: ECLI:DE:AGHA:2012:0709.10C187.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 10 C des Amtsgerichts

Normen: § 823 II BGB, Art. 4, 6, 140 GG, Art. 136, 137 WRV, § 242 BGB

Leitsätze

Die personensorgeberechtigte Kindesmutter kann von der - angeblich - eine Taufe eigenmächtig vollziehenden Großmutter den Widerruf der Taufanzeige gegenüber der örtlichen Kirchengemeinde und dem Pfarrer verlangen.

Die Mitteilung der - angeblichen - Taufhandlung erstmals nach 8 Jahren ist verwirkt.

Jedenfalls ist der Widerrurf als Folgenbeseitigung (Schadensersatz-) Anspruch wegen Eingriff in das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Mutter des Kindes gerechtfertigt und auch von der Kirche zu beachten

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der katholischen Kirchengemeinde

M und dem Dechanten P, die von ihr abgegebene

eidesstattliche Versicherung, sie habe die Tochter der Klägerin am

21.09.2002 im Allgemeinen Krankenhaus getauft, zu widerrufen.

  1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, weiterhin zu behaupten, sie

habe die Tochter der Klägerin E am 21.09.2002 im Allgemeinen

Krankenhaus I getauft.

  1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Wert von

5.000,00 €.

  1. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung sowie des

Unterlassungsausspruch vorläufig vollstreckbar, und zwar gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 €.

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