17 C 112/07•Amtsgericht Hamm, 2007-06-15, 17 C 112/07
Amtsgericht Hamm, 2007-06-15, 17 C 112/07
17 C 112/07Tribunal de Primeira Instância15 de jun. de 2007
Regest
Eine Leasinggesellschaft, die als Geschädigte ebenso wie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Zugang zum Online-Markt der Restwerteaufkäufer hat, kann der Schadensabrechnung nicht ohne weiteres den Restwert zugrundelegen, den ein Sachverständiger für den regionalen Markt ermittelt hat.
Texto completo
Amtsgericht Hamm — 17 C 112/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-15
Aktenzeichen: 17 C 112/07
ECLI: ECLI:DE:AGHAM:2007:0615.17C112.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Normen: BGB §249
Leitsätze
Eine Leasinggesellschaft, die als Geschädigte ebenso wie die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Zugang zum Online-Markt der Restwerteaufkäufer hat, kann der Schadensabrechnung nicht ohne weiteres den Restwert zugrundelegen, den ein Sachverständiger für den regionalen Markt ermittelt hat.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Streitwert: für den Rechtsstreit 2.294,95 €, für die mündliche Verhandlung 1.780,85 €
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.