Amtsgericht Köln, 1995-07-10, 265 C 652/93

265 C 652/93Tribunal de Primeira Instância10 de jul. de 1995

Abrir fonte

Texto completo

Amtsgericht Köln — 265 C 652/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-07-10

Aktenzeichen: 265 C 652/93

ECLI: ECLI:DE:AGK:1995:0710.265C652.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 265

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 1.000,00 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 38 % und der Kläger 62 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Höhe der Sicherheitsleistung muß jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages ausmachen.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.