Amtsgericht Köln, 2002-02-25, 705 Gs 21/02

705 Gs 21/02Tribunal de Primeira Instância25 de fev. de 2002

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Amtsgericht Köln — 705 Gs 21/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-02-25

Aktenzeichen: 705 Gs 21/02

ECLI: ECLI:DE:AGK:2002:0225.705GS21.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 705

Tenor

In der Ermittlungssache

gegen I.G.G. geboren am 04.07.1939 in Köln, wohnhaft T-str. 7, 50000 Köln,

wegen Verkehrsvergehens wird dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Die Beschlagnahme des Führerscheins wird bestätigt.

Gründe:

Gegen den Beschuldigten besteht dringender Verdacht, daß er am 16.02.2002, 13.40 Uhr in Köln-L. einen Verkehrsunfall verursacht sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Sachschaden von ca. 1.000,-- EURO begangen hat.

Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass dem Beschuldigten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gern. § 69 StGB entzogen werden wird.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme des

Führerscheins sind erforderlich, um die Allgemeinheit vor weiterer Gefährdung zu schützen (§§ 111 a, 98 Abs. 2 StPO).

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