Amtsgericht Köln, 2005-12-13, 207 C 535/05

207 C 535/05Tribunal de Primeira Instância13 de dez. de 2005

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Amtsgericht Köln — 207 C 535/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-13

Aktenzeichen: 207 C 535/05

ECLI: ECLI:DE:AGK:2005:1213.207C535.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 207

Tenor

Den Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, der Verfügungsbeklagten zu 1) durch Beschluß und der Verfügungsbeklagte zu 2) durch Urteil, das Grundstück C-straße Köln nebst dem darauf befindlichen Einfamilienhaus und Garage an die Verfügungskläger herauszugeben.

Die Gerichtskosten tragen die Verfügungsbeklagten zu 1/3 als Gesamtschuldner und der Verfügungsbeklagte zu 2) zu weiteren 2 /3. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Verfügungsbeklagten jeweils selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Verfü-gungskläger tragen die Verfügungsbeklagten zu 52 % als Gesamtschuldner zu und zu weiteren 48 % der Verfügungsbeklagte zu 2).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Verfügungsbeklagten wird es nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 6000 € abzuwenden, wenn nicht die Verfügungskläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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