Amtsgericht Köln, 2010-10-11, 142 C 441/10

142 C 441/10Tribunal de Primeira Instância11 de out. de 2010

Abrir fonte

Texto completo

Amtsgericht Köln — 142 C 441/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-11

Aktenzeichen: 142 C 441/10

ECLI: ECLI:DE:AGK:2010:1011.142C441.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Tenor

Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, dem Verfügungskläger auf seinem Konto Nr. 1900375740 bei der Verfügungsbeklagten Verfügungen über Guthaben in Höhe von 221,34 Euro bis zu einem Freibetrag in Höhe von 1.864,92 Euro im Monat Oktober 2010 zu ermöglichen und auf Verlangen den Betrag auch sofort auszuzahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Verfügungsbeklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht der Verfügungskläger zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

Dem Verfügungskläger wird ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.