Amtsgericht Köln, 2011-08-25, 130 C 65/11

130 C 65/11Tribunal de Primeira Instância25 de ago. de 2011

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Amtsgericht Köln — 130 C 65/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-25

Aktenzeichen: 130 C 65/11

ECLI: ECLI:DE:AGK:2011:0825.130C65.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 130

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.595,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 1.586,62 € seit dem 17.02.2011 und von 9,00 € seit dem 21.04.2011 zu zahlen.

Sie werden weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 229,55 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung von 120 % des nach dem Urteil für die Beklagten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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