Amtsgericht Köln, 2012-11-27, 272 C 79/12

272 C 79/12Tribunal de Primeira Instância27 de nov. de 2012

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Amtsgericht Köln — 272 C 79/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-27

Aktenzeichen: 272 C 79/12

ECLI: ECLI:DE:AGK:2012:1127.272C79.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 272

Tenor

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 417,35 EUR nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

dem 07.03.2012 zu zahlen.

2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.) Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen der Beklagten trägt der

Kläger zu 1) zu 1/2, die Klägerin zu 2) zu 1/8 und die Beklagte zu 3/8. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 2) trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) trägt die Beklagte zu 2/5 und der Kläger zu 1) zu 3/5.

4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung abwenden

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils

vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger

vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu voll-

streckenden Betrages leistet.

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