Amtsgericht Lemgo, 2010-01-22, 7 F 124/08

7 F 124/08Tribunal de Primeira Instância22 de jan. de 2010

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Regest

1. Im Rahmen des § 1570 BGB kommt es bei der Frage der erforderlichen Erwerbstätigkeit des Berechtigten auf das konkrete Betreuungsangebot für die Kinder vor Ort an. 2. pauschale oder generalisierende Sichtweisen - wie etwa in Form eines Altersphasenmodells - sind nach der Reform des Unterhaltsrechts unzulässig.

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Amtsgericht Lemgo — 7 F 124/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-22

Aktenzeichen: 7 F 124/08

ECLI: ECLI:DE:AGLE:2010:0122.7F124.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: §§ 1570, 1578 BGB

Leitsätze

  1. Im Rahmen des § 1570 BGB kommt es bei der Frage der erforderlichen Erwerbstätigkeit des Berechtigten auf das konkrete Betreuungsangebot für die Kinder vor Ort an.

  2. pauschale oder generalisierende Sichtweisen - wie etwa in Form eines Altersphasenmodells - sind nach der Reform des Unterhaltsrechts unzulässig.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

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