6 AR 77/12•Amtsgericht Lemgo, 2012-08-16, 6 AR 77/12
Amtsgericht Lemgo, 2012-08-16, 6 AR 77/12
6 AR 77/12Tribunal de Primeira Instância16 de ago. de 2012
Regest
Wenn in der Satzung eines zur Eintragung im Vereinsregister neu angemeldeten Vereins, dessen offensichtliches Schwerpunktthema die "Anlage von Kapital" ist, vorgegebene reine Ziele des Verbraucherschutzes lebensfremd erscheinen und im Gegenteil von den tatsächlichen Gegebenheiten her eine Teilnahme der Mitglieder bzw. Vorstände im Namen des Vereins am Wirtschaftsverkehr schlüssigerweise nur unterstellt werden kann, handelt es sich nicht um einen Idealverein. Da es auf die tatsächliche Zielsetzung des Vereins ankommt, ist in diesem Fall die Eintragung ins Vereinsregister zu untersagen.
Texto completo
Amtsgericht Lemgo — 6 AR 77/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-16
Aktenzeichen: 6 AR 77/12
ECLI: ECLI:DE:AGLE:2012:0816.6AR77.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger in Vereinsregistersachen
Normen: BGB § 21
Leitsätze
Wenn in der Satzung eines zur Eintragung im Vereinsregister neu angemeldeten Vereins, dessen offensichtliches Schwerpunktthema die "Anlage von Kapital" ist, vorgegebene reine Ziele des Verbraucherschutzes lebensfremd erscheinen und im Gegenteil von den tatsächlichen Gegebenheiten her eine Teilnahme der Mitglieder bzw. Vorstände im Namen des Vereins am Wirtschaftsverkehr schlüssigerweise nur unterstellt werden kann, handelt es sich nicht um einen Idealverein.
Da es auf die tatsächliche Zielsetzung des Vereins ankommt, ist in diesem Fall die Eintragung ins Vereinsregister zu untersagen.
Tenor
Der Antrag auf Eintragung des „V D K“, vertreten durch die gewählten Vorstände , in das Vereinsregister gemäß Anmeldung vom 24.02.2012 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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