45 IK 20/03•Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-03-06, 45 IK 20/03
Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-03-06, 45 IK 20/03
45 IK 20/03Tribunal de Primeira Instância6 de mar. de 2003
Texto completo
Amtsgericht Mönchengladbach — 45 IK 20/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-03-06
Aktenzeichen: 45 IK 20/03
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2003:0306.45IK20.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
In Anbetracht der Umstände, dass
·der einzige Gläubiger der Schuldnerin den unter dem Aktenzeichen XXX geführten laufenden Eröffnungsantrag gegen die Schuldnerin gestellt hat, gestützt auf Gesamtforderungen in Höhe von EUR 624.310,89 ,
·die Schuldnerin mittlerweile vermögenslos ist und nur eine Rente in unpfändbarer Höhe bezieht,
·niemand im Umfeld der Schuldnerin bereit und in der Lage ist, Geld zum Zwecke der teilweisen Befriedigung des einzigen Gläubigers der Schuldnerin mit dem Ziel der Entschuldung der Schuldnerin zur Verfügung zu stellen,
sieht das Gericht vorliegend davon ab, auf der Durchführung eines vorgerichtlichen Einigungsversuches zu bestehen und die Vorlage eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes zu verlangen.
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