4 C 53/05•Amtsgericht Menden, 2005-07-20, 4 C 53/05
Amtsgericht Menden, 2005-07-20, 4 C 53/05
4 C 53/05Tribunal de Primeira Instância20 de jul. de 2005
Regest
Kein Schadensersatz für verfallene Flugtickets, wenn der Passagier bei der Fahrt mit einem Mietwagen zum Flughafen durch einen Verkehrsunfall aufgehalten wird und - mangels eingeplantem Zeitpolster - zu spät eintrifft, so dass er sein Flugzeug nicht mehr bekommt.
Texto completo
Amtsgericht Menden — 4 C 53/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-20
Aktenzeichen: 4 C 53/05
ECLI: ECLI:DE:AGMK2:2005:0720.4C53.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Abteilung des Amtsgerichts
Normen: § 823 BGB, § 7 StVG
Leitsätze
Kein Schadensersatz für verfallene Flugtickets, wenn der Passagier bei der Fahrt mit einem Mietwagen zum Flughafen durch einen Verkehrsunfall aufgehalten wird und - mangels eingeplantem Zeitpolster - zu spät eintrifft, so dass er sein Flugzeug nicht mehr bekommt.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1) 46 % und der Kläger zu 2) 54 %; ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Gegen-seite Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung gegen dieses Urteil wird zugunsten der Klägerin zu 1) gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zugelassen.
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