1 C 480/99•Amtsgericht Plettenberg, 2000-03-31, 1 C 480/99
Amtsgericht Plettenberg, 2000-03-31, 1 C 480/99
1 C 480/99Tribunal de Primeira Instância31 de mar. de 2000
Regest
In einfach gelagerten Fällen besteht für den Geschädigten kein Erfordernis, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Deswegen sind dadurch entstehende Kosten dann nicht zu erstatten.
Texto completo
Amtsgericht Plettenberg — 1 C 480/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-03-31
Aktenzeichen: 1 C 480/99
ECLI: ECLI:DE:AGMK3:2000:0331.1C480.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Normen: § 249 BGB, § 254 BGB
Leitsätze
In einfach gelagerten Fällen besteht für den Geschädigten kein Erfordernis, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Deswegen sind dadurch entstehende Kosten dann nicht zu erstatten.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gem. § 495 a ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist unbegründet.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.