Amtsgericht Siegen, 2012-12-05, 25 IN 373/10

25 IN 373/10Tribunal de Primeira Instância5 de dez. de 2012

Abrir fonte

Texto completo

Amtsgericht Siegen — 25 IN 373/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-12-05

Aktenzeichen: 25 IN 373/10

ECLI: ECLI:DE:AGSI:2012:1205.25IN373.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspfleger

Tenor

Dem Insolvenzschuldner sind von den nachgewiesenen Einkünften aus seiner selbstständigen Tätigkeit die zur Deckung der nachgewiesenen beruflich bedingten Ausgaben erforderlichen Beträge pfandfrei zu belassen.

Der pfandfrei zu belassende Teil der Einkünfte wird festgesetzt auf einen Betrag in Höhe von maximal 7.475,- EUR für eine Abrechnungsperiode von jeweils 3 Monaten.

Erreichen die Einnahmen in einer Abrechnungsperiode nicht den festgesetzten zu belassenden Teil der Einkünfte, so kann ein eventueller Differenzbetrag in den folgenden Abrechnungsperioden ausgeglichen werden.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.