Amtsgericht Königswinter, 2010-04-14, 31 C 21/09

31 C 21/09Tribunal de Primeira Instância14 de abr. de 2010

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Amtsgericht Königswinter — 31 C 21/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-14

Aktenzeichen: 31 C 21/09

ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2010:0414.31C21.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Abt

Tenor

Die Widerbeklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen an dem Objekt f, g, errichteten Überwachungskameras zu beseitigen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner und die Beklagten ebenfalls als Gesamtschuldner jeweils zur Hälfte.

Dieses Urteil ist für vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3000,-- EUR. Die Beklagten können die Vollstreckung seitens der Kläger in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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