Amtsgericht Königswinter, 2018-08-21, 31 C 3/18

31 C 3/18Tribunal de Primeira Instância21 de ago. de 2018

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Amtsgericht Königswinter — 31 C 3/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-21

Aktenzeichen: 31 C 3/18

ECLI: ECLI:DE:AGSU2:2018:0821.31C3.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Abteilung

Tenor

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 08.06.2018 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 4/5 folgende Sätze gestrichen werden:

„Die Klägerin beantragt,

  1. den Negativbeschluss der Eigentümerversammlung vom 02.03.2018 zu TOP 2 (Sonderumlage zur Finanzierung des Erstattungsanspruchs sowie der Verfahrenskosten aus dem Gerichtsurteil LG Köln 29 S 201/17) für ungültig zu erklären;

  2. die Beklagte zu verpflichten, dem Beschlussantrag

„Es wird eine Sonderumlage als Vorschusszahlung in Höhe von 9.491,61 € beschlossen. Die Kostenaufteilung erfolgt im Verhältnis der Miteigentumsanteile (MEA), so dass von den Miteigentümern folgende Zahlungen zu leisten sind:

F (460 von 1.000 MEA = 46% Anteil)

46% von 9.491,61 € entspricht einer Sonderumlage in Höhe von

4.366,14 €

M (540 von 1.000 MEA = 54% Anteil)

54% von 9.491,61 € entspricht einer Sonderumlage in Höhe von

5.125,47 €

Die Sonderumlage ist von den einzelnen Miteigentümern innerhalb von 8 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die Verwaltung auf das Konto der Eigentümergemeinschaft zu überweisen. Die Kontoverbindung lautet:

Bank: Deutsche Kreditbank Berlin

Konto: #############

BLZ: 120 300 00

IBAN: DE ###################

BIC: BYLADEM1001

Kontoinhaber: WEG G-Straße, Königswinter

Nach Eingang der Rechnungen und des Kostenfestsetzungsbeschlusses wird der genaue Endbetrag ermittelt und allen Miteigentümern mitgeteilt. Guthaben werden von der Verwaltung erstattet, Nachzahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Aufforderung durch die Verwaltung zu zahlen.

Sowohl für die Vorschusszahlung als auch für eventuelle Nachzahlungen gilt:

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der säumige Eigentümer ohne weitere Abmahnung in Verzug. Für diesen Fall wird der Verwalter ermächtigt, die Ansprüche unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes gerichtlich durchzusetzen. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der säumige Eigentümer.“

zuzustimmen.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.“

Anstelle dieser Sätze wird eingefügt:

"Die schriftsätzlich angekündigten Anträge wurden in der mündlichen Verhandlung vom 04.05.2018 nicht gestellt."

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