Amtsgericht Wuppertal, 2017-05-10, 33 C 57/16

33 C 57/16Tribunal de Primeira Instância10 de mai. de 2017

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Amtsgericht Wuppertal — 33 C 57/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-05-10

Aktenzeichen: 33 C 57/16

ECLI: ECLI:DE:AGW:2017:0510.33C57.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33

Tenor

  1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von der Zahlung restlicher Reparaturkosten in Höhe eines Betrages von 107,58 EUR freizustellen.

  2. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 EUR freizustellen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 86 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 14 %.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können jeweils die Zwangsvollstreckung abwenden, wenn sie zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten, wenn nicht zuvor die jeweils gegnerische Partei Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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