16 F 24/09•Amtsgericht Ahlen, 2010-08-10, 16 F 24/09
Amtsgericht Ahlen, 2010-08-10, 16 F 24/09
16 F 24/09Tribunal de Primeira Instância10 de ago. de 2010
Texto completo
Amtsgericht Ahlen — 16 F 24/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-10
Aktenzeichen: 16 F 24/09
ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2010:0810.16F24.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antragsteller hat das Recht, das Kind X weiterhin alle 6 Wochen im Jugendamt … für 1 Stunde in Begleitung von Mitarbeitern des Jugendamtes zu sehen.
Das Jugendamt kann eine andere Örtlichkeit … für die Umgangskontakte festlegen und festlegen, wer den Umgangskontakt begleitet.
Dem Jugendamt bleibt vorbehalten, die einzelnen Termine festzulegen.
Während der Umgangskontakte darf der Kindesvater nicht länger als 10 Minuten filmen und Fotos machen. Er darf nicht an dem Kind zerren und gegen dessen erkennbaren Willen mit Zwang auf den Arm nehmen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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