Amtsgericht Ahlen, 2015-05-19, 11 XVII 99/12

11 XVII 99/12Tribunal de Primeira Instância19 de mai. de 2015

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Amtsgericht Ahlen — 11 XVII 99/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-19

Aktenzeichen: 11 XVII 99/12

ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2015:0519.11XVII99.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

wird die bestehende Betreuung verlängert.

Die Aufgabenkreise bleiben unverändert bestehen und umfassen weiterhin:- Aufenthaltsbestimmung- Gesundheitsfürsorge- alle Vermögensangelegenheiten- Entscheidung über die Entgegennahme und das Öffnen der Post d. Betroffenen

Die Betreuung wird weiter berufsmäßig geführt. Der Betroffene bedarf zur Wirksamkeit von Willenserklärungen im Bereich alle Vermögensangelegenheiten weiterhin der Einwilligung des für diesen Aufgabenbereich bestellten Betreuers (Einwilligungsvorbehalt).

Zur Verfahrenspflegerin wird Frau Rechtsanwältin C, H-Straße 00, 00000 B bestellt. Die Verfahrenspflegschaft wird berufsmäßig geführt.

Das Gericht wird spätestens bis zum 18.05.2017 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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