3 Ca 895/15•Arbeitsgericht Bochum, 2015-08-12, 3 Ca 895/15
Arbeitsgericht Bochum, 2015-08-12, 3 Ca 895/15
3 Ca 895/15Tribunal do Trabalho12 de ago. de 2015
Texto completo
Arbeitsgericht Bochum — 3 Ca 895/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-12
Aktenzeichen: 3 Ca 895/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGBO:2015:0812.3CA895.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.249,69 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.152,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.01.2015 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.249,69 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.152,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.02.2015 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.249,69 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.152,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2015 zu zahlen.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.249,69 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 1.152,60 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2015 zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.388,36 € festgesetzt.
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