7 Ca 2177/11•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-13, 7 Ca 2177/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-13, 7 Ca 2177/11
7 Ca 2177/11Tribunal do Trabalho13 de set. de 2011
Regest
1. Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer tarifvertraglich geregelten Versetzungsklausel im Rahmen einer durch einen Interessenausgleich beschriebenen Umstrukturierungsmaßnahme. 2. Einzelfallentscheidung zum Vorliegen von "betrieblichen Erfordernissen" und der Beachtung "billigen Ermessens" im Rahmen der Versetzung eines Mitarbeiters von München nach Düsseldorf bei Vorliegen eines Interessenausgleichs. 3. Einzelfallentscheidung zu Privilegierung gemäß § 310 Abs. 4 S. 3 BGB bezüglich einzelvertraglich in Bezug genommener Tarifregelungen.
Texto completo
Arbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ca 2177/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-13
Aktenzeichen: 7 Ca 2177/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2011:0913.7CA2177.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 117 BetrVG i.V.m. § 99 BetrVG, § 106 GewO, § 301 Abs. 4 S. 3 BGB
Leitsätze
Einzelfallentscheidung zur Wirksamkeit einer Versetzung auf Grundlage einer tarifvertraglich geregelten Versetzungsklausel im Rahmen einer durch einen Interessenausgleich beschriebenen Umstrukturierungsmaßnahme.
Einzelfallentscheidung zum Vorliegen von "betrieblichen Erfordernissen" und der Beachtung "billigen Ermessens" im Rahmen der Versetzung eines Mitarbeiters von München nach Düsseldorf bei Vorliegen eines Interessenausgleichs.
Einzelfallentscheidung zu Privilegierung gemäß § 310 Abs. 4 S. 3 BGB bezüglich einzelvertraglich in Bezug genommener Tarifregelungen.
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Der Streitwert beträgt 3.099,64 €.
4.Die Berufung wird über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus nicht zugelassen.
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