6 Ca 4912/15•Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-02-22, 6 Ca 4912/15
Arbeitsgericht Düsseldorf, 2016-02-22, 6 Ca 4912/15
6 Ca 4912/15Tribunal do Trabalho22 de fev. de 2016
Regest
1. Wird der Weiterbeschäftigungsanspruch in einem gesonderten Verfahren erst nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht, wirkt ein über die Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens geschlossener Vergleich ohne besondere Vereinbarung nur für die Zukunft ab dem Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses. 2. Steht rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung aufgelöst ist, scheiden Ansprüche auf Annahmeverzugslohn für Zeiträume aus, die der Vergleich über die Weiterbeschäftigung nicht erfasst und in denen keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
Texto completo
Arbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ca 4912/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-22
Aktenzeichen: 6 Ca 4912/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2016:0222.6CA4912.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Leitsätze
-
Wird der Weiterbeschäftigungsanspruch in einem gesonderten Verfahren erst nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht, wirkt ein über die Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens geschlossener Vergleich ohne besondere Vereinbarung nur für die Zukunft ab dem Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses.
-
Steht rechtskräftig fest, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung aufgelöst ist, scheiden Ansprüche auf Annahmeverzugslohn für Zeiträume aus, die der Vergleich über die Weiterbeschäftigung nicht erfasst und in denen keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten werden dem Kläger auferlegt.
-
Streitwert: 32.637,72 EUR
-
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.