Arbeitsgericht Düsseldorf, 2018-08-31, 14 Ca 766/18

14 Ca 766/18Tribunal do Trabalho31 de ago. de 2018

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Einzelfallentscheidung zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen von § 23 Abs. 1 KSchG sowie zur Sozialauswahl

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Arbeitsgericht Düsseldorf — 14 Ca 766/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-31

Aktenzeichen: 14 Ca 766/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGD:2018:0831.14CA766.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14.Kammer

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern im Rahmen von § 23 Abs. 1 KSchG sowie zur Sozialauswahl

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26.01.2018 aufgelöst worden ist.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als kaufmännische Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen.

  • 3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 4. Der Streitwert beträgt 9.200,00 €.

  • 5. Die Berufung wird – soweit sie nicht ohnehin zulässig ist – nicht gesondert zugelassen.

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