Arbeitsgericht Dortmund, 2019-10-01, 4 Ca 1804/19

4 Ca 1804/19Tribunal do Trabalho1 de out. de 2019

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Arbeitsgericht Dortmund — 4 Ca 1804/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-01

Aktenzeichen: 4 Ca 1804/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGDO:2019:1001.4CA1804.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten, erklärt unter dem 29.03.2019, der Klägerin am 29.03.2019 zugegangen, aufgelöst worden ist.
    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 08.04.2019, den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 08.04.2019 per Telefax zugestellt, aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.780,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2019 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.780,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2019 zu zahlen.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.780,71 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2019 zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird festgesetzt auf 19.464,97 €.

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