Arbeitsgericht Duisburg, 2010-04-14, 2 Ca 2773/09

2 Ca 2773/09Tribunal do Trabalho14 de abr. de 2010

Abrir fonte

Regest

-Die Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag im Arbeitsvertrag kann nicht ohne weiteres in eine Bezugnahme auf den ihn ersetzenden Tarifvertrag zu einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber umgedeutet werden. -Der BAT wird durch den TVöD weder geändert noch ergänzt, sondern ausschließlich im Wege der Tarifsukzession ersetzt.

Texto completo

Arbeitsgericht Duisburg — 2 Ca 2773/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-14

Aktenzeichen: 2 Ca 2773/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2010:0414.2CA2773.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 611 BGB/613 a BGB / 1 TVG

Leitsätze

-Die Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag im Arbeitsvertrag kann nicht ohne weiteres in eine Bezugnahme auf den ihn ersetzenden Tarifvertrag zu einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber umgedeutet werden. -Der BAT wird durch den TVöD weder geändert noch ergänzt, sondern ausschließlich im Wege der Tarifsukzession ersetzt.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.Der Streitwert beträgt 5.182,90 €.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.